Betriebs- und Haushaltshilfe


In der Landwirtschaft gibt es immer etwas zu tun: Die Tiere müssen an 365 Tagen im Jahr versorgt und Feldarbeiten zum richtigen Zeitpunkt erledigt werden.

Doch was tun, wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen, eine Entbindung ansteht oder ein Trauerfall zu beklagen ist?

Dafür gibt es unsere Betriebs- und Haushaltshilfe!
Wir vermitteln Ihnen einen Betriebshelfer oder eine Haushaltshilfe und kümmern uns um die Erledigung aller Formalitäten. Über unsere Notfallnummer erreichen Sie uns auch außerhalb der Geschäftszeiten (siehe unten).

Wir sind immer auf der Suche nach qualifiziertem Personal, das für uns nebenberuflich Einsätze in der Betriebshilfe absolviert.
Melden Sie sich bei Interesse gerne bei uns!


Betreuungs- und Entlastungsleistungen – Verhinderungspflege


Ab Pflegegrad 1 kann zur Entlastung von pflegenden Angehörigen die Betreuungs- und Entlastungsleistung nach § 45a SGB XI mit einem Betrag von 125,- € pro Monat bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Ab Pflegegrad 2 können weitere Mittel für die sogenannte Verhinderungspflege verwendet werden. Infos zur Beantragung erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.

Wir vermitteln Ihnen entsprechend geschulte Fachkräfte und rechnen direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab.
Melden Sie sich bei Bedarf gerne bei uns!

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